Digitale Volumentomographie (DVT)

Liebe Patientinnen und Patienten,

bei der Digitalen Volumentomographie (DVT) handelt es sich um eine Weiterentwicklung der Computertomographie (CT) im Kopfbereich mit deutlich strahlungsärmerer und gleichzeitig höher auflösender Funktion.

Die Technik ermöglicht uns, Ihren Kiefer dreidimensional untersuchen und somit sehr viel differenzierter diagnostizieren zu können, als mit konventioneller zweidimensionaler Bildgebung. Das Ergebnis ist eine deutlich erhöhte Sicherheit bei Behandlungen u.a. in der Chirurgie und Endodontie (Wurzelbehandlung).

Konkretes Fallbeispiel:

Das nachfolgende reale Fallbeispiel zeigt die Möglichkeit einer erfolgreichen Implantation trotz schwieriger Knochenverhältnisse - hier im Unterkiefer rechts nach einer Zahnextraktion. Der Kiefer zeigte sich in der "normalen" 2-D-Panorama-Röntgenaufnahme als ausreichend hoch, im Mund erschien die Breite des Kiefers zwar eingeschränkt, aber im Prinzip nutzbar. 

Tatsächlich zeigt der Unterkiefer jedoch eine Formabweichung, die ohne 3-D-Diagnostik zur Knochenperforation während der Implantation geführt hätte. 

Durch die vorherige Absicherung mittels 3-D-Diagnostik konnte jedoch in Verbindung mit einer Bohrschablone ein in Länge und Breite stabiles und tragfähiges Implantat ohne Perforationsrisiko erfolgreich eingepflanzt werden. 

Die obere der beiden folgenden Aufnahmen zeigt die Auswertung vor der Implantation, die untere Aufnahme die Kontrolle nach erfolgreicher Implantation mit maximaler Ausnutzung des verfügbaren Knochenangebotes:

Diagnostik zur Eruierung des Knochenangebotes und Kieferkammverlaufes vor einer Implantation: Auf der "normalen" 2-D-Aufnahme zeigte sich ein vertikal ausreichendes Knochenangebot. Bei der intraoralen Diagnostik ergab sich jedoch, daß der Unterkiefe…

Diagnostik zur Eruierung des Knochenangebotes und Kieferkammverlaufes vor einer Implantation: Auf der "normalen" 2-D-Aufnahme zeigte sich ein vertikal ausreichendes Knochenangebot. Bei der intraoralen Diagnostik ergab sich jedoch, daß der Unterkieferknochen eine Einziehung unterhalb der geplanten Implantat-Position aufweist, weshalb präperativ zur Absicherung eine 3-D-Diagnostik erfolgte. 

Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse konnte risikoarm und erfolgreich in das vorhandene Knochenangebot implantiert werden. Ohne eine 3-D-Abklärung hätte man vermutlich ein zu langes Implantat mit falscher Angulierung und anschließender Perforation d…

Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse konnte risikoarm und erfolgreich in das vorhandene Knochenangebot implantiert werden. Ohne eine 3-D-Abklärung hätte man vermutlich ein zu langes Implantat mit falscher Angulierung und anschließender Perforation des Unterkieferknochens geplant und ggf. eingepflanzt.

Kosten:

Nachfolgend möchten wir Sie über die Kosten und Indikationsstellungen (bei denen eine solche Diagnostik sinnvoll und angezeigt ist) informieren – auch, um Ihnen die Entscheidung für oder gegen eine 3-D-Diagnostik zu erleichtern:

Die Kosten für eine DVT-Untersuchung/Diagnostik betragen je nach Einsatzgebiet und diagnostischem Aufwand wie folgt:

  • Implantationsdiagnostik für 1-2 Implantate in einem Kiefer ca. 171.- EUR

  • Implantationsdiagnostik bei umfangreichen Fällen ca. 220.- EUR

  • Implantationsdiagnostik , wenn später nicht implantiert wird ca. 171 - 255.- EUR

  • Diagnostik bei Wurzelbehandlungen ca. 151.- EUR

  • Abklärung bei Parodontaldefekten und Weisheitszähnen ca. 171.- EUR

Wichtig:
Die Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen ist leider (noch) nicht gegeben, bei den Privaten Krankenkassen kann ggf. mit einer (Teil-)Erstattung bei den nachfolgend aufgeführten Indikationen gemäß der s2k-Konsensuskonferenz 2013 gerechnet werden. Bitte informieren Sie sich vor Durchführung eines Digitalen Volumentomogramms (DVT) über über mögliche Erstattungen.


Meine Krankenversicherung erstattet die Kosten für ein DVT nicht:

Für diesen Fall listet der folgende Abschnitt die von der zuständigen Stelle (Konsensuskonferenz der DGZMK) als sinnvoll deklarierten Anlässe für 3-D-Diagnostik auf, bei denen eine Erstattung bei entsprechender korrekter Indikation (von der Sie in unserer Praxis immer (!) ausgehen können) gegeben sein sollte:

Indikationen für 3-D-Diagnostik (zielführende Anwendungsgebiete gemäß s2k-Richtlinie der DGZMK-Konsensuskonferenz 2013) liegen regelmäßig bei folgenden Fragestellungen vor:


Diagnostik in der Implantologie

  • Bei schwierigen Kieferverhältnissen wie schmalen oder mit Unterschnitten behafteten Kieferkämmen (Alveolarfortsatzbereiche), Knochenschwund (Alveolarfortsatzatrophie), Kieferhöhlensepten oder stark gewinkelten Kieferknochen.

  • Zur Abklärung des Erfolges eines vorangegangenen Knochenaufbaus (Volumen, Knochendichte).

  • Bei unsicherer Darstellung anatomisch wichtiger Nachbarstrukturen in der 2D-Diagnostik (OPG), wenn mit der 3D-Diagnostik eine Klärung zu erwarten ist (betrifft Knochenbreite, Nerv-Verläufe, Kieferhöhlenanatomie u.a.)

  • Eine DVT kann indiziert sein, wenn in zweidimensionaler röntgenologischer Diagnostik pathologische Veränderungen (z.B. Entzündungen, Fremdkörper o.a.) mit weitergehendem Klärungsbedarf aufgefallen sind.

  • Bei Vorerkrankungen oder Voroperationen der Kieferhöhle mit möglichem Einfluss auf die Implantatversorgung im Oberkieferseitenzahnbereich (z.B. alter Knochenaufbau, Entzündungen, Zysten).

  • Eine DVT kann ebenfalls indiziert sein bei speziellen chirurgischen und/oder prothetischen Therapiekonzepten wie z.B. Sofortversorgung von Implantaten mit einem festsitzenden Provisorium oder navigationsgestützter Implantologie.

  • Wenn ein möglichst hoher Grad an Risikominimierung durch sorgfältigste Vordiagnostik nach Stand der Technik und Wissenschaft angestrebt wird. In diesem Zusammenhang wären alle Aussagen von Kostenträgern kritisch zu hinterfragen, die erklärten, „nach ihren Unterlagen = Aktenlage (ohne Kenntnis Ihrer tatsächlichen anatomischen Verhältnisse) keine Notwendigkeit für solche Diagnostik erkennen zu können“. Die Versicherung übernähme damit nebenbei ggf. auch ein Stück Verantwortung für den Erfolg Ihrer Behandlung, da sie eine medizinische Bewertung vornähme.

 

Diagnostik in der Endodontie (Wurzelkanalbehandlungen)

  • In bestimmten Fällen von Entzündungen um die Wurzelspitze herum können dreidimensionale Untersuchungen dann indiziert sein, wenn konventionelle zweidimensionale Röntgenaufnahmen bei Vorliegen klinischer Befunde und Symptome (z.B. Schmerzen, Schwellungen, Sekret) keine entsprechenden röntgenologischen Befunde darstellen oder ergeben.

  • Zur Detektion (Abklärung) von Wurzelfrakturen, wenn die klinischen Befunde und Symptome eine entsprechende Verdachtsdiagnose nicht ausreichend absichern.

  • Bei Verdacht auf oder Vorliegen von Wurzel-Perforationen, insbesondere Metallstift-Perforationen.

  • Wenn die endodontologische Therapie durch bestimmte Begleitumstände erschwert wird, wie z.B. komplexe Anatomie des Wurzelkanalsystems (überzählige Wurzelkanäle, Hakenwurzeln, Korkenzieher-förmige Wurzelkanäle, interne Resorptionen, überzählige Wurzeln u.a.).

  • Zur Planung endodontologisch-chirurgischer Behandlungen, insbesondere dann, wenn erschwerende Faktoren, wie die Gefährdung anatomischer Nachbarstrukturen (Nerven, Blutgefäße, Zähne, Kieferhöhlen, vitale Zahnwurzeln u.a.) vorliegen.

  • Zur Lagebestimmung von intrakanalär frakturierten Wurzelkanalinstrumenten, wenn die zweidimensionale bildgebende Diagnostik diese nicht zweifelsfrei zulässt.

  • Die dentale digitale Volumentomographie kann in der Beurteilung des dentalen Traumas (z.B. Sturz auf die Frontzähne, Lockerung bei Sportunfällen) angewandt werden, insbesondere dann, wenn zweidimensionale röntgenologische Aufnahmen keine oder unzureichende Informationen für die Behandlungsplanung und Prognose bieten.

  • Zur Beurteilung so genannter interner und externer Wurzelresorptionen, wenn die zweidimensionale bildgebende Diagnostik keine oder unzureichende Informationen für die Behandlungsplanung und Prognose bietet.

Diagnostik in der Parodontologie (Parodontitis)

Parodontale Knochendefekte kommen relativ häufig vor. Sie sind einer der Hauptgründe, warum Zähne extrahiert werden müssen.

  • Soll im Einzelfall jedoch ein Zahnerhalt durch Knochenaufbau angedacht werden - und zur Beurteilung eines Behandlungsversuches klinische und zweidimensionale Röntgenbefunde nicht ausreichen - kann zur Darstellung von Knochentaschen und Furkationsdefekten ein DVT indiziert sein.

Diagnostik vor komplizierten Weisheitszahn-Operationen

  • Die Möglichkeit, Lagebeziehungen kompliziert retinierter (Weisheits-)Zähne, etwa zum Nervkanal des Unterkiefernerven oder zur Kieferhöhle genau bestimmen zu können, erbringt eine deutliche Verminderung des Operationsrisikos für Patienten und Zahnärzte.

 

Kostenerstattungsprobleme

Für Kostenträger und unsere Patienten ist wichtig zu wissen, daß wir aufgrund der mit dieser Diagnostik verbundenen Strahlenbelastung eine Tomographie regelmäßig nur dann empfehlen, wenn wir sie aus zahnmedizinischen Gründen - seien es diagnostische oder therapeutische - für wichtig, sinnvoll und medizinisch indiziert erachten (ALARA - "as low, as reachonable achievable).

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Vorgaben unserer obersten gesetzlichen Aufsichtsbehörde, der Bundeszahnärztekammer.
Die Steigerungsfaktoren werden je nach Aufwand der Diagnostik zwischen dem 1,0 – 1,8-fachen Faktor angesetzt. Eine Beschränkung der Erstattung auf z.B. den 1,0-fachen Faktor dokumentiert lediglich eine reduzierte Kostenbeteiligung Ihrer Krankenversicherung und berührt die kalkulierten Preise der Praxis nicht.

Wollte Ihr Versicherer seine Leistungspflicht einschränken, wäre er hierfür allerdings grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig (dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29. Mai 1991 (Az: IV ZR 151/90) entschieden und mit Urteil vom 12. März 2003 (Az: IV ZR 278/01) noch einmal bekräftigt). 

Nach der Rechtsprechung ist eine medizinische Heilbehandlung nämlich immer dann als medizinisch notwendig anzusehen, „wenn es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen“.

Sofern Ihre Versicherung Zweifel an der Entscheidung zur Einschaltung der 3-D-Diagnostik hegen sollte, bitten Sie diese, ihre Zweifel konkret bezogen auf Ihren persönlichen Fall (bitte in jedem Fall schriftlich) zu benennen - wir könnten und würden dann gerne konkret zu Ihrem Fall die entsprechende medizinische Begründung zur Verfügung stellen.

Bitte achten Sie darauf, daß wir keine Formbriefe aus Textbausteinen - möglicherweise nicht persönlich verfasst oder unterschrieben – von Ihren Kostenträgern vorgelegt bekommen.